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I. Angebotsbeschreibung

Mit dem ZBW Journal Data Archive bietet die ZBW eine technische Plattform zur Sicherung, Dokumentation und Veröffentlichung publikationsbezogener Forschungsdaten aus sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen Fachzeitschriften an.

Primäres Ziel des Angebotes ist es, die Replizierbarkeit publizierter wirtschaftswissenschaftlicher Forschung zu unterstützen sowie den Austausch und die Zugänglichkeit von verwendeten Forschungsdaten und zugehörigen Materialien (wie bspw. Dokumentationen zu den Daten oder Berechnungscodes) zu fördern.

Zu diesem Zweck können Autor/inn/en nach Registrierung durch eine der am ZBW Journal Data Archive teilnehmenden Fachzeitschriften die publikationsbezogenen Forschungsdaten selbständig in die Plattform einstellen und diese mit strukturierten Metadaten beschreiben. Bei Veröffentlichung werden die gespeicherten Daten nach Maßgabe der Fachzeitschrift mit einem persistenten Identifikator (DOI) versehen. Dadurch werden die Daten eindeutig referenzierbar und zitierbar.

Die ZBW befürwortet einen möglichst uneingeschränkten Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsdaten.

II. Zulässige Inhalte

  1. Im ZBW Journal Data Archive können nur solche publikationsbezogenen Forschungsdaten (im Folgenden „digitale Objekte“) eingestellt werden, die grundsätzlich für eine Veröffentlichung und (wissenschaftliche) Nachnutzung vorgesehen sind. Nach Veröffentlichung sind diese digitalen Objekte nebst Metadaten für Nutzer/innen frei im Internet verfügbar, ohne dass eine Einwilligung der Datengeber/innen eingeholt werden muss.
  2. Neben publikationsbezogenen Forschungsdatensätzen können auch für Datentransformationen und -analysen benutzte Routinen oder Skripte sowie weitere, die Daten beschreibende Informationen in das ZBW Journal Data Archive eingestellt werden (bspw. Codebücher oder Readme-Files).

III. Upload und Beschreibung

Upload und Beschreibung dieser digitalen Objekte werden vom Datengeber/von der Datengeberin eigenständig vorgenommen. Die jeweilige Fachzeitschrift unterzieht die hochgeladenen digitalen Objekte vor Veröffentlichung einer Prüfung.

IV. Kosten

  1. Der Service – insbesondere für das Einstellen von digitalen Objekte in das ZBW Journal Data Archive – ist für Fachzeitschriften und deren Autor/inn/en kostenlos.
  2. Die Einführung von Gebühren ist derzeit nicht geplant, die ZBW behält sich aber das Recht vor, zukünftig zur Deckung der Betriebskosten für bestimmte Dienstleistungen Gebühren zu erheben.

V. Sicherung der digitalen Objekte im ZBW Journal Data Archive

  1. Die ZBW verändert die in ZBW Journal Data Archive eingestellten digitalen Objekte nachträglich nicht, sondern konzentriert sich in Abstimmung mit ihren technischen Dienstleistern für die Speicherung der digitalen Objekte auf deren physischen Erhalt (sog. bitstream preservation). Eine dauerhafte Nutzbarkeit und Interpretierbarkeit kann nicht garantiert werden, da diese von der Verfügbarkeit der jeweiligen Formate abhängt, in denen die Objekte eingestellt wurden, bzw. von der Verfügbarkeit der entsprechenden Programme.
  2. Alle im ZBW Journal Data Archive eingestellten digitalen Objekte und deren Metadaten werden (in der Regel täglich) gesichert sowie in mehrfacher Kopie räumlich getrennt vorgehalten.
  3. Eine Löschung einmal eingestellter digitaler Objekte ist grundsätzlich nicht vorgesehen. In begründeten Ausnahmenfällen (bspw. fehlerhaften Dateien oder rechtlichen Probleme) können Daten nach Rücksprache mit dem Herausgeber/der Herausgeberin der betreffenden Fachzeitschrift zurückgezogen werden. Der entsprechende Eintrag wird jedoch weiterhin im ZBW Journal Data Archive öffentlich nachgewiesen und die für die Dateneinreichung vergebene DOI löst weiterhin auf den entsprechenden Eintrag (Metadaten und Landingpage) im ZBW Journal Data Archive auf. Dieser wird um einen Hinweis auf den Rückzug der Daten ergänzt.

VI. Nutzungsrechte und Rechte Dritter

  1. Der Datengeber/Die Datengeberin räumt der ZBW mit Übermittlung der digitalen Objekte und zugehöriger Metadaten das einfache, räumlich unbeschränkte und zeitlich auf die Dauer des Schutzrechts beschränkte Nutzungsrecht an den im ZBW Journal Data Archive eingestellten digitalen Objekten vergütungsfrei ein.

Insbesondere ist die ZBW berechtigt, die digitalen Objekte und zugehörige Metadaten

  1. auf Servern oder anderen Datenträgern der ZBW zu archivieren, bei Bedarf auch durch von der ZBW beauftragte Dienstleister;
  2. in Datenbanken zu integrieren;
  3. der Öffentlichkeit über Datennetze zugänglich zu machen;
  4. für Text- und Data-Mining-Aktivitäten zu verwenden und
  5. sie im Rahmen der Anwendung aller zweckdienlichen technischen Mittel, Formate und Methoden zum Zweck der langfristigen digitalen Sicherung und der Gewährleistung der Veröffentlichung („Langzeitarchivierung“) durch die ZBW oder von ihr beauftragte technische Dienstleister zu nutzen.

 Eventuell bestehende Rechte, insb. Urheberrechte, des Datengebers/der Datengeberin bleiben dabei gewahrt, d.h. Daten und Dokumente können bspw. auch weiterhin an andere Institutionen zur Archivierung oder Veröffentlichung übergeben werden.

  1. Bei Übergabe an das ZBW Journal Data Archive müssen Daten und zusätzliche Materialien frei von Rechten Dritter sein, die der Rechtseinräumung an die ZBW entgegenstehen. Zudem müssen die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes beachtet werden. Insbesondere müssen Datensätze, die Informationen auf Individualebene enthalten (bspw. Umfragedaten), so anonymisiert sein, dass eine Identifizierung von Individuen ausgeschlossen ist (faktische Anonymität). Auch dürfen keine sonstigen personenbezogenen Daten enthalten sein. Dies sind neben Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer und KFZ-Zeichen auch sonstige Angaben wie z.B. Interessen und besondere Merkmale, die eine Zuordnung zu einer bestimmten Person ermöglichen.
  2. Die ZBW behält sich vor, die Aufnahme von Daten und sonstigen Materialien abzulehnen oder bereits aufgenommene aus der Plattform zu entfernen, sollten Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit einer Archivierung bestehen.
  3. Soweit Datenbanken oder Zusammenstellungen von Daten Schutzgegenstand dieser Vereinbarung oder Teil dessen sind und einen immaterialgüterrechtlichen Schutz eigener Art genießen, verzichtet der Datengeber/die Datengeberin auf sämtliche aus diesem Schutz resultierenden Rechte, die der beschriebenen Nutzung innerhalb dieser Plattform entgegen stehen.
  4. Die ZBW entwickelt das ZBW Journal Data Archive kontinuierlich weiter und behält sich vor, den Service sowohl technisch als auch organisatorisch anzupassen, den Betrieb jederzeit einzustellen oder durch einen anderen Service zu ersetzen. Daten, Metadaten und sonstige Materialien werden im Falle einer Einstellung des Betriebes des ZBW Journal Data Archives für die noch verbleibende, vereinbarte Aufbewahrungsfrist in ein geeignetes Forschungsdatenrepositorium übernommen und im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen betreut sowie zur Nachnutzung bereitgestellt.
  5. Die Rechteeinräumung gemäß Absatz 1 gilt nur für Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind (“nichtkommerzielle Nutzung”).

VII. Creative Commons-Lizenz

Daten und Metadaten werden unter Creative Commons-Lizenzen veröffentlicht. Die die publikationsbezogenen Forschungsdaten und weitere übermittelte Materialien werden unter der Lizenz CC-BY 4.0 veröffentlicht, während die Metadaten unter der Lizenz CC0 veröffentlicht werden.

VIII. Vertragsschluss

  1. Dieser Vertrag kommt zustande, indem der Datengeber/die Datengeberin unmittelbar vor Abschluss der Veröffentlichung der digitalen Objekte den Nutzungsbedingungen des ZBW Journal Data Archives zustimmt, indem er/sie diese nach Kenntnisnahme durch Anklicken des Buttons „OK“ bestätigt.
  2. Der Datengeber/die Datengeberin kann diesen Vertragstext herunterladen, speichern und ausdrucken.

IX. Haftung

  1. Die ZBW haftet nicht für die störungsfreie Verfügbarkeit des Internets und damit der Internetpräsenz des ZBW Journal Data Archives.
  2. Der Datengeber/die Datengeberin bestätigt mit seiner Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen unmittelbar vor Abschluss der Veröffentlichung, dass die Veröffentlichung und öffentliche Zugänglichmachung der digitalen Daten im ZBW Journal Data Archive keine Rechte Dritter verletzt (z.B. Urheber-, Kennzeichen-, Persönlichkeits- oder sonstige Rechte Dritter, z.B. von Miturheber/inne/n, Co-Autor/inn/en, Verlagen, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgebern) und dass er/sie keine der Rechtseinräumung dieses Vertrages entgegenstehende Verfügung getroffen hat. Im Fall einer Mehrautorenschaft erklärt der Datengeber/die Datengeberin, dass sämtlichen Co-Autor/inn/en oder sonstige Rechteinhaber/inne/n der Inhalt dieser Nutzungsvereinbarung bekannt ist und dass sie dieser uneingeschränkt zustimmen.
  3. Der Datengeber/die Datengeberin bestätigt, dass er/sie oder seine Anstellungskörperschaft, soweit ihm bekannt, mit Drittmittelgebern keine dieser Nutzungsvereinbarung entgegenstehenden Abreden im Hinblick auf die den Gegenstand dieser Vereinbarung bildenden digitalen Objekte getroffen hat.
  4. Absatz 2 gilt auch für die vom Rechteinhaber/von der Rechteinhaberin gelieferten Text-, Bild- oder sonstigen Vorlagen. Bei Verwendung von Aufnahmen oder Daten von Personen hat der Datengeber/die Datengeberin sichergestellt, dass Letztere durch die Aufnahmen bzw. Daten nicht identifizierbar sind. Andernfalls verpflichtet sich der Datengeber/die Datengeberin, eine explizite Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt zu haben, deren Vorliegen durch Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen bestätigt wird.
  5. Sollte der Datengeber/die Datengeberin nachträglich Kenntnis von Schutzrechten Dritter erlangen, die der Durchführung dieses Vertrages entgegenstehen, wird er/sie die ZBW unverzüglich davon unterrichten.
  6. Die Haftung der Parteien und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen oder aus Delikt wird beschränkt auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haften die Vertragspartner auch bei leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Schaden. Der Haftungsausschluss oder die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, es sei denn, die Rechteinhaberin/den Rechteinhaber trifft kein Verschulden.
  7. Der Datengeber/die Datengeberin verpflichtet sich, die ZBW von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf einer von ihm/ihr zu vertretenden Inanspruchnahme beruhen sowie alle aufgrund der von ihm/ihr zu vertretenden Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu ersetzen, insbesondere die Kosten der Rechtsverfolgung.

X. Sonstiges

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Die deutsche Fassung dieser Nutzungsvereinbarung ist maßgebend und rechtsgültig.